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Wer mit dem Auto in den Urlaub fährt, sollte sich vor Fahrtantritt unbedingt über die im Urlaubsland geltenden Verkehrsbestimmungen informieren. Anders als in Deutschland, gilt in vielen europäischen Ländern beispielsweise eine ganzjährige Lichtpflicht am Tag, oder es muss eine Warnweste im Auto mitgeführt und im Pannenfall getragen werden. Daran erinnert der ADAC.

Die Lichtpflicht am Tag gilt in 20 europäischen Ländern, in drei weiteren Ländern muss zumindest in Wintermonaten das Licht angeschaltet sein. In Italien müssen Autofahrer auf allen Autobahnen und außerorts mit Licht fahren. Ansonsten droht ein Bußgeld von mindestens 39 Euro. In Norwegen werden rund 190 Euro fällig. „Licht an“ heißt es auch in Bosnien und Herzegowina, Dänemark, Estland, Finnland, Island, Litauen, Lettland, Mazedonien, Montenegro, Norwegen, Polen, Rumänien, Russland, Schweden, Serbien, Slowenien, der Slowakei, Ungarn und Tschechien. In Deutschland, Frankreich und der Schweiz gibt es keine Lichtpflicht, aber die Empfehlung, auch am Tag mit Licht zu fahren.

In einigen Ländern ist die Warnweste immer mitzuführen, in anderen reicht es, wenn sie im Pannenfall getragen wird. Die Pflicht, eine reflektierende Weste im Auto zu haben und sie bei einem Unfall oder einer Panne zu tragen, gilt in Belgien, Frankreich, Italien, Kroatien, Luxemburg, Norwegen, Österreich, Portugal, Slowenien, der Slowakei, Spanien und Ungarn. Die Strafen für Zuwiderhandlung können in den einzelnen Ländern ziemlich hoch sein. In Portugal müssen Autofahrer, die keine Warnweste dabei haben, mit einem Bußgeld zwischen 120 und 600 Euro rechnen. (ampnet/nic)